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   OLG Hamburg, 27.10.2009 - 7 U 59/09   

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OLG Hamburg, 27.10.2009 - 7 U 59/09 (https://dejure.org/2009,43943)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2009 - 7 U 59/09 (https://dejure.org/2009,43943)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 7 U 59/09 (https://dejure.org/2009,43943)
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  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2009 - 7 U 59/09
    Für die Erfassung des Inhalts einer Berichterstattung ist auf das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums abzustellen (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; BGHZ 95, 212, 215; 132, 13, 19 ) .
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2009 - 7 U 59/09
    Denn die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts aus dem Beschluss vom 25.10.2005 (1 BvR 1696/98, NJW 2006, 207ff) für die rechtliche Behandlung mehrdeutiger Äußerungen, wonach die das Persönlichkeitsrecht stärker verletzende Deutungsvariante zu Grunde gelegt werden muss, betreffen Unterlassungsansprüche, gelten aber nicht für die Beurteilung des mit der Klage verfolgten Anspruchs auf Geldentschädigung (vgl. BVerfG, NJW 2006, 207ff, Rn. 33).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2009 - 7 U 59/09
    Für die Erfassung des Inhalts einer Berichterstattung ist auf das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums abzustellen (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; BGHZ 95, 212, 215; 132, 13, 19 ) .
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2009 - 7 U 59/09
    Für die Erfassung des Inhalts einer Berichterstattung ist auf das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums abzustellen (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; BGHZ 95, 212, 215; 132, 13, 19 ) .
  • LG Hamburg, 17.04.2009 - 324 O 832/08
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2009 - 7 U 59/09
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24 , vom 17.4.2009 - 324 O 832/08 - wird zurückgewiesen.
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